Finanzielle und rechtliche Aspekte der Zöliakie
Die glutenfreie Ernährung geht mit deutlich höheren Kosten gegenüber einer „normalen“ Ernährung einher. Aus Sicht der Hersteller ist dies nachvollziehbar, denn die als glutenfrei zertifizierten Rohstoffe sind deutlich teurer als ein vergleichbares Produkt aus dem normalen Anbau. Das garantiert dir ein sicheres Produkt. Gleichzeitig fragst du dich vielleicht, ob du einen finanziellen Ausgleich deiner Mehrkosten erhältst, da es sich ja um die einzige Behandlungsmöglichkeit deiner Erkrankung handelt. Denn für Krankheiten, die mit Medikamenten oder einer Operation behandelt werden, übernimmt deine Krankenkasse ja auch die Kosten. Wie sieht das nun für dich aus?
Die kurze Antwort darauf ist: Es gibt in Deutschland keine generelle Übernahme von Kosten für eine teurere Ernährung, selbst wenn diese wie bei einer Zöliakie die einzige Therapieoption darstellt. Die Begründung dafür ist, dass jeder Mensch Ausgaben für Lebensmittel hat. Eine Erstattung von Lebensmitteln ist gemäß dem Sozialgesetzbuch V für die Krankenkassen nicht vorgesehen und daher nicht zulässig.
Dennoch gibt es einige Aspekte, die man kennen sollte, da die Mehrkosten zumindest steuerlich geltend gemacht werden können.
Wie kannst du zu diesen steuerlichen Vorteilen kommen?
Die Voraussetzung für die Geltendmachung bei der Steuer ist die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB). Für die Einstufung einer Behinderung gibt es Regelungen, die in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen festgelegt wurden. Darin sind Vorgaben gemacht, mit welchem Schweregrad gesundheitliche Beeinträchtigungen eingestuft werden. Wie stark die Beeinträchtigung für den Betroffenen eingeschätzt wird, erfolgt durch eine Prozent-Angabe in vollen 10-er Schritten. Manchmal gibt es einen gewissen Entscheidungsspielraum (z.B. 20-40%), so dass eine individuelle Einschätzung abgewogen werden kann.
Um einen Grad der Behinderung zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Bei einer gesicherten Zöliakie ohne ausgeprägte Komplikationen wurde ein Grad der Behinderung von 20 Prozent festgelegt. In den meisten Fällen wird beim Erwachsenen zum Nachweis der Zöliakie der Befund der Magenspiegelung und Biopsie gefordert. Der Antrag wird mit den Befunden eingereicht und dann vom jeweiligen Versorgungsamt bearbeitet.
Liegt schon eine andere chronische Erkrankung vor oder wird eine solche in der Folge festgestellt, so wird aus allen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Gesamt-GdB gebildet. Allerdings addieren sich die einzelnen Werte, die für die jeweiligen Erkrankungen festgelegt werden, nicht automatisch. Das Versorgungsamt beurteilt unter Berücksichtigung aller bestehenden Krankheiten einen GdB, der eben auch niedriger sein kann als die Gesamtwerte der einzelnen Erkrankungen wie in diesem Beispiel:
Diabetes mellitus 20-40%
Zöliakie 20%
Mögliche Entscheidung Versorgungsamt GdB 30%
Seit dem Steuerveranlagungszeitraum 2021 kann man bereits ab einem GdB von 20% einen Pauschbetrag von 384€ bei der Steuer absetzen. Weitere „Vorteile“ hat man von der Zuteilung eines GdB von 20% noch nicht. Falls weitere Erkrankungen hinzukommen, die sich dann auch auf die Einstufung auswirken, kann sich das aber ändern. Erst ab einem GdB von 50% gilt man als schwerbehindert und erhält einen entsprechenden Ausweis, mit dem man zusätzliche Rechte und Nachteilsausgleiche hat. Darunter erhältst du noch keinen Schwerbehindertenausweis, sondern lediglich einen Feststellungsbescheid. Diesem kann der Grad der Behinderung entnommen werden und dient zunächst deiner Information. Wem du diese zukommen lässt, liegt in deinem Ermessen. Ab einem GdB von 30 Prozent dient er auch dem Zugang von Vergünstigungen und weiterer Unterstützung, die mit dem jeweiligen GdB verbunden sind. Nachweise über höhere Lebensmittelkosten müssen für die Steuer nicht eingereicht werden, so dass du keine Quittungen vom Supermarkt sammeln musst. Die Pauschale wird mit Gewährung des GdB anerkannt. Sollte der Feststellungsbescheid erst im Laufe des Jahres erteilt werden, gilt dennoch der volle Betrag für das gesamte Jahr.
Wie sieht das für Bürgergeld-Empfänger aus?
Bürgergeld-Empfänger erhalten einen Zuschlag von 20% der Regelbedarfsstufe 1 für den erhöhten Mehrbedarf der kostenaufwändigen glutenfreien Ernährung. Das sind momentan (Stand 2025) 112,60€ im Monat. Die Zöliakie ist dabei als Erkrankung anerkannt, die einen solchen Mehrbedarf rechtfertigt. Es ist ein ärztliches Attest über das Vorliegen einer gesicherten Zöliakie notwendig, um die Krankenkostzulage erhalten zu können. Diese wird beim Jobcenter beantragt.
Zuschuss für die Ernährungsberatung
Die professionelle Ernährungsberatung ist eine Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, das heißt sie muss nicht in jedem Fall und vollständig übernommen werden. Es ist jedoch möglich, Zuschüsse dafür zu erhalten. Diese können je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen. Dein Arzt kann dir dafür eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ ausstellen. Das belastet nicht sein Budget. Die Bescheinigung reichst du bei deiner Krankenkasse ein und erhältst dann die Zusage über die zu erwartenden Zuschüsse.
Wie das genau funktioniert, erkläre ich dir im Blogbeitrag „Umstellung auf eine glutenfreie Ernährung“.