Garantie

5 Jahre ab Kauf

Eine Garantiezeit von 5 Jahren beginnt mit dem Kauf der Mühle, es gilt das Datum der Rechnungsstellung. Die Rechnung muss vom Kunden oder der Kundin im Garantiefall mitgeschickt werden. Die Garantie setzt einen sachgemäßen Gebrauch des Gerätes voraus und gilt für
Mängel, die auf Materialfehler oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.

Gerne können Sie Ihre Mühle zur Reparatur bei uns einsenden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.