Garantieverlängerung

5 zusätzliche Jahre zur Werksgarantie

Eine Garantiezeit von 5 Jahren beginnt mit dem Kauf der Mühle, es gilt das Datum der Rechnungsstellung. Die Rechnung muss vom Kunden oder der Kundin im Garantiefall mitgeschickt werden. Die Garantie setzt einen sachgemäßen Gebrauch des Gerätes voraus und gilt für
Mängel, die auf Materialfehler oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.

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